Mietbedingungen und Zahlungsweise Sackkarre
eVH&Services-Stefan Hänsel
Zahlungsweise für unsere Mietgeräte
Die Bezahlung unserer Transportgeräte erfolgt bei Abholung und im voraus. Die Bezahlungerfolg in Bar, über PayPal oder per Überweisung nach Rechnungsstellung. Die Höhe des Mietbetrages richtet sich nach der gewünschten Mietdauer sowie die Anzahl der Transportgeräte und dem aktuellen Mietpreis. Beachten Sie, dass bei der Übergabe der Kautionsbetrag mit zu zahlen ist. Diesen erhalten Sie bei der ordnungsgemäßen Rückgabe wieder zurückgezahlt.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass wir als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer auf unseren Rechnungen ausweisen dürfen.
Mietbedingungen Mietgeräte
- Für die gemieteten Transportgeräte ist, auch aus Sicherheitsgründen, nur der bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig. Alle Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften sind vom Mieter unbedingt einzuhalten.
- Die Transportgeräte sind bei Mietbeginn in einem betriebssicherem Zustand. Der Mieter muss bei der Übernahme die Vollständigkeit prüfen. Bei Verlust der Transportgeräte oder Zubehör, oder wenn das Transportgerät beschädigt wurde, werden die betreffenden Teile in Rechnung gestellt. Ausnahmen sind, wenn die Beschädigung auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Der Mieter verpflichtet sich, die Transportgeräte in einem gereinigten Zustand zurückzugeben.
- Der Mieter haftet für alle Beschädigungen der Transportgeräte, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, durch nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch oder andere von ihm zu vertretende Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte/ Dritte) aufgetreten sind.
- Der Mieter haftet weiterhin für den Verlust der Transportgeräte, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen sind, die der Mieter zu vertreten hat(z.B. unbeaufsichtigt). Der Mieter hat die Transportgeräte sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern, vor Feuer und Witterungseinflüssen zu schützen.
- Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an einem Transportgegenstand durch die Benutzung entstehen.
- Wird das Transportgerät später als im Vertrag vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die vereinbarte Mietzeit jeweils um volle zu berechnende Zeiteinheiten. Wird ein Mietvertrag geschlossen, das Transportmittel reserviert, jedoch nicht abgeholt, so ist die Miete für die volle Mietzeit zu zahlen. Wird der Mietgegenstand vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
- Den Transport der Transportgeräte zum Mieter und zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Er trägt auch das Transportrisiko sowie die notwendige Sicherung dieser im Fahrzeug. Bei besonderer Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter kann das Transportgerät, unter Verrechnung einer angemessenen Gebühr, dem Mieter zugestellt und wieder abgeholt werden.
- Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung am Transportgerät dem Vermieter anzuzeigen.Unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichem Verschleiss beruht oder vom Vermieter zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht im betriebssicherem Zustand befindlichem Transportgerätes, ist nicht zulässig. Das Transportgerät darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person oder Firma auszuführen. Der Vermieter stellt dem Mieter sofern ihm das möglich ist,für die Dauer der Reparatur einen Ersatz zur Verfügung. Für die Dauer der Reparatur ist der Mieter ebenso wenig von der Zahlung der Miete befreit wie beim Verlust des Mietgegenstandes, wenn Beschädigung oder Verlust von ihm zu vertreten sind. Die Reparaturkosten trägt der Mieter, wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes vom Mieter zu vertreten ist.
- Insofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der fällige Betrag bei Abholung des Transportgerätes zu entrichten. Die Kaution wird dem Mieter unter Verrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des Transportgeräte erstattet. Die Höhe der Kaution wird vom Vermieter festgesetzt. Die Höhe der Forderungen des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.
- Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen unsachgemäßen Gebrauch des Transportgerätes macht oder diese an Dritte ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überlässt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von 24 Stunden nicht bezahlt. Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat der Vermieter das Recht, das Transportgerät unverzüglich zurückzufordern. Wird das Transportgerät nicht innerhalb von 24 Stunden zurückgebracht, so hat der Vermieter das Recht, diese auf Kosten des Mieters abholen zu lassen.
- Das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter endet, wie im Mietvertrag für Mietgeräte festgelegt, zum Mietende. Der Mieter hat jederzeit die Möglichkeit, die Mietdauer für den Mietgegenstand über das Mietende hinaus, zu verlängern. Dies ist dem Vermieter bis zum Mietende telefonisch, postalisch oder per E-Mail mitzuteilen. Wird der Mietgegenstand nicht zum festgelegten Mietende vom Mieter zurückgegeben, hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen zu lassen. Der Vermieter behält sich außerdem vor, Anzeige zu erstatten.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag nach Maßgabe der übrigen Vorschriften aufrechterhalten.
- Die Daten aus dem Mietvertrag dürfen vom Vermieter elektronisch gespeichert werden.Er verpflichtet sich, vertraulich damit umzugehen und keine Daten an Dritte auszuhändigen.