Zahlungs- und Mietbedingungen für - Sackkarre und Treppensackkarre
Zahlungsbedingungen
Zahlungsmodalitäten:
Die Bezahlung für Sackkarre und Treppensackkarre erfolgt bei Abholung und im Voraus. Sie haben die Möglichkeit, den Betrag
in bar,
per PayPal oder
per Überweisung nach Rechnungsstellung zu begleichen.
Mietpreis:
Die Höhe des Mietbetrags richtet sich nach
der gewünschten Mietdauer,
der Anzahl der Transportgeräte sowie
dem jeweils aktuellen Mietpreis.
Kaution:
Bei Übergabe ist zusätzlich ein Kautionsbetrag zu entrichten. Dieser wird Ihnen bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Geräte vollständig zurückerstattet.
Hinweis:
gemäß § 19 Abs. 1 UStG: Als Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes weisen wir keine Umsatzsteuer auf unseren Rechnungen aus.
Mietbedingungen
1. Nutzung und Sicherheit
Die gemieteten Transportgeräte dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet werden.
Alle Schutzvorrichtungen und Sicherheitsvorschriften sind vom Mieter verbindlich einzuhalten.
Die Geräte werden bei Mietbeginn in betriebsbereitem Zustand übergeben. Der Mieter prüft bei Übergabe die Vollständigkeit.
2. Haftung und Rückgabe
Bei Verlust oder Beschädigung der Geräte oder des Zubehörs werden die betreffenden Teile in Rechnung gestellt, sofern kein normaler Verschleiß vorliegt.
Die Rückgabe hat in gereinigtem Zustand zu erfolgen.
Der Mieter haftet für Schäden durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, unsachgemäßen Gebrauch oder durch Dritte, sofern diese vom Mieter zu vertreten sind.
Der Mieter haftet auch für Verlust, wenn dieser durch unzureichende Sicherung (z. B. unbeaufsichtigt, Diebstahl, Witterungseinflüsse) verursacht wurde.
3. Transport und Zustellung
Der Transport zum Mieter und zurück erfolgt durch den Mieter, inklusive Transportrisiko und Sicherung im Fahrzeug.
Bei gesonderter Vereinbarung kann der Vermieter die Zustellung und Abholung gegen Gebühr übernehmen.
4. Reparaturen und Ersatz
Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden, unabhängig von Ursache.
Die Nutzung beschädigter oder nicht betriebsbereiter Geräte ist nicht gestattet.
Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter oder einer beauftragten Fachfirma durchgeführt werden.
Der Vermieter stellt – sofern möglich – ein Ersatzgerät für die Dauer der Reparatur zur Verfügung.
Die Mietzahlungspflicht bleibt bestehen, wenn der Schaden oder Verlust vom Mieter zu vertreten ist.
5. Zahlung und Kaution
Die Zahlung erfolgt bei Abholung.
Die Kaution wird bei Rückgabe unter Verrechnung etwaiger Ansprüche erstattet. Ihre Höhe wird vom Vermieter festgelegt.
Die Kaution begrenzt nicht die Höhe möglicher Forderungen des Vermieters.
6. Vertragsverletzung und Kündigung
Der Vermieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn:
das Gerät unsachgemäß verwendet wird,
es ohne Zustimmung an Dritte überlassen wird,
eine fällige Miete trotz Mahnung nicht binnen 24 Stunden beglichen wird.
In solchen Fällen kann der Vermieter das Gerät zurückfordern oder auf Kosten des Mieters abholen.
7. Mietdauer und Verlängerung
Das Mietverhältnis endet zum vereinbarten Mietende.
Eine Verlängerung ist möglich, muss jedoch vor Mietende telefonisch, postalisch oder per E-Mail mitgeteilt werden.
Wird das Gerät nicht rechtzeitig zurückgegeben, kann der Vermieter es auf Kosten des Mieters abholen und ggf. Anzeige erstatten.
Bei verspäteter Rückgabe verlängert sich die Mietzeit um volle Zeiteinheiten.
Bei Nichtabholung trotz Reservierung ist die Miete für die volle Mietzeit zu zahlen.
Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückerstattung.
8. Datenschutz
Die Daten aus dem Mietvertrag dürfen elektronisch gespeichert werden.
Der Vermieter verpflichtet sich, diese vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
9. Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
2020 – eVH&Service-Stefan Hänsel