Zahlungs- und Mietbedingungen für - Sackkarre und Treppensackkarre

Zahlungsbedingungen

Zahlungsmodalitäten:

Die Bezahlung für Sackkarre und Treppensackkarre erfolgt bei Abholung und im Voraus. Sie haben die Möglichkeit, den Betrag

  • in bar,

  • per PayPal oder

  • per Überweisung nach Rechnungsstellung zu begleichen.

Mietpreis:

Die Höhe des Mietbetrags richtet sich nach

  • der gewünschten Mietdauer,

  • der Anzahl der Transportgeräte sowie

  • dem jeweils aktuellen Mietpreis.

Kaution:

Bei Übergabe ist zusätzlich ein Kautionsbetrag zu entrichten. Dieser wird Ihnen bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Geräte vollständig zurückerstattet.

Hinweis:

gemäß § 19 Abs. 1 UStG: Als Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes weisen wir keine Umsatzsteuer auf unseren Rechnungen aus.

Mietbedingungen

1. Nutzung und Sicherheit

  • Die gemieteten Transportgeräte dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet werden.

  • Alle Schutzvorrichtungen und Sicherheitsvorschriften sind vom Mieter verbindlich einzuhalten.

  • Die Geräte werden bei Mietbeginn in betriebsbereitem Zustand übergeben. Der Mieter prüft bei Übergabe die Vollständigkeit.

2. Haftung und Rückgabe

  • Bei Verlust oder Beschädigung der Geräte oder des Zubehörs werden die betreffenden Teile in Rechnung gestellt, sofern kein normaler Verschleiß vorliegt.

  • Die Rückgabe hat in gereinigtem Zustand zu erfolgen.

  • Der Mieter haftet für Schäden durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, unsachgemäßen Gebrauch oder durch Dritte, sofern diese vom Mieter zu vertreten sind.

  • Der Mieter haftet auch für Verlust, wenn dieser durch unzureichende Sicherung (z. B. unbeaufsichtigt, Diebstahl, Witterungseinflüsse) verursacht wurde.

3. Transport und Zustellung

  • Der Transport zum Mieter und zurück erfolgt durch den Mieter, inklusive Transportrisiko und Sicherung im Fahrzeug.

  • Bei gesonderter Vereinbarung kann der Vermieter die Zustellung und Abholung gegen Gebühr übernehmen.

4. Reparaturen und Ersatz

  • Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden, unabhängig von Ursache.

  • Die Nutzung beschädigter oder nicht betriebsbereiter Geräte ist nicht gestattet.

  • Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter oder einer beauftragten Fachfirma durchgeführt werden.

  • Der Vermieter stellt – sofern möglich – ein Ersatzgerät für die Dauer der Reparatur zur Verfügung.

  • Die Mietzahlungspflicht bleibt bestehen, wenn der Schaden oder Verlust vom Mieter zu vertreten ist.

5. Zahlung und Kaution

  • Die Zahlung erfolgt bei Abholung.

  • Die Kaution wird bei Rückgabe unter Verrechnung etwaiger Ansprüche erstattet. Ihre Höhe wird vom Vermieter festgelegt.

  • Die Kaution begrenzt nicht die Höhe möglicher Forderungen des Vermieters.

6. Vertragsverletzung und Kündigung

  • Der Vermieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn:

    • das Gerät unsachgemäß verwendet wird,

    • es ohne Zustimmung an Dritte überlassen wird,

    • eine fällige Miete trotz Mahnung nicht binnen 24 Stunden beglichen wird.

  • In solchen Fällen kann der Vermieter das Gerät zurückfordern oder auf Kosten des Mieters abholen.

7. Mietdauer und Verlängerung

  • Das Mietverhältnis endet zum vereinbarten Mietende.

  • Eine Verlängerung ist möglich, muss jedoch vor Mietende telefonisch, postalisch oder per E-Mail mitgeteilt werden.

  • Wird das Gerät nicht rechtzeitig zurückgegeben, kann der Vermieter es auf Kosten des Mieters abholen und ggf. Anzeige erstatten.

  • Bei verspäteter Rückgabe verlängert sich die Mietzeit um volle Zeiteinheiten.

  • Bei Nichtabholung trotz Reservierung ist die Miete für die volle Mietzeit zu zahlen.

  • Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückerstattung.

8. Datenschutz

  • Die Daten aus dem Mietvertrag dürfen elektronisch gespeichert werden.

  • Der Vermieter verpflichtet sich, diese vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

9. Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

2020 – eVH&Service-Stefan Hänsel